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Grundfragen des gewerblichen Rechtsschutzes

Hartmut Eisenmann-1974-01-01-Gabler Verlag eBooks
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TL;DRAbstract

Unter dem Oberbegriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ faßt man üblicherweise folgende fünf Rechtsgehiete zusammen: Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichenrecht und das Gesetz gegen den unlauteren, Wettbewerb nebst Zugabe- und Rabattrecht. Auf internationaler Ebene spricht man von „Gewerblichem Eigentum“, von „propriété industrielle“.

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Unter dem Oberbegriff „Gewerblicher Rechtsschutz“ faßt man üblicherweise folgende fünf Rechtsgehiete zusammen: Patent-, Gebrauchsmuster-, Geschmacksmuster-, Warenzeichenrecht und das Gesetz gegen den unlauteren, Wettbewerb nebst Zugabe- und Rabattrecht. Auf internationaler Ebene spricht man von „Gewerblichem Eigentum“, von „propriété industrielle“.

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Political scienceHumanitiesPhilosophy

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