In der Feuerversicherung kann der Vertrag frei gestaltet werden
TL;DRAbstract
Man ist gewohnt, daß bei den meisten Versicherungen vieles, fast alles oder alles fest geregelt ist. Das gilt nicht nur für die Sozialversicherungen, sondern zum Beispiel auch für die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung, obwohl sie rein privatwirtschaftlich betrieben wird. Hier ist auf der Grundlage des Pflichtversicherungsgesetzes (von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen) die Einheitlichkeit der Versicherungsbedingungen vorgeschrieben. Auch die Prämien, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein dürfen, erlauben keinen Verhandlungsspielraum, da jeder Versicherer unter Strafandrohung gehalten ist, den ihm genehmigten Tarif einzuhalten. Der versicherungspflichtige Kraftfahrzeughalter kann sich lediglich seinen Versicherer aussuchen und die Höhe der gebotenen Deckung bestimmen.
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Man ist gewohnt, daß bei den meisten Versicherungen vieles, fast alles oder alles fest geregelt ist. Das gilt nicht nur für die Sozialversicherungen, sondern zum Beispiel auch für die Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung, obwohl sie rein privatwirtschaftlich betrieben wird. Hier ist auf der Grundlage des Pflichtversicherungsgesetzes (von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen) die Einheitlichkeit der Versicherungsbedingungen vorgeschrieben. Auch die Prämien, die von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein dürfen, erlauben keinen Verhandlungsspielraum, da jeder Versicherer unter Strafandrohung gehalten ist, den ihm genehmigten Tarif einzuhalten. Der versicherungspflichtige Kraftfahrzeughalter kann sich lediglich seinen Versicherer aussuchen und die Höhe der gebotenen Deckung bestimmen.
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