Verantwortlichkeit für Altlasten — Das Bodenrecht der Tschechischen Republik
TL;DRAbstract
Historische Schäden stellen zumeist diejenigen Altlasten dar, die aus einer schon beendeten Betriebstätigkeit oder aus einer anderen Tätigkeit entstanden sind und deren Verursacher oder sein Rechtsnachfolger unbekannt sind. Im Prozeß der gesellschaftlichen Transformation in der Tschechischen Republik, besonders nach dem Erlaß des Gesetzes Nr. 92/1991 Sb. über die Bedingungen der Übertragung des Staatsvermögens an Privatpersonen, sind auch die Umweltschäden, die durch die Tätigkeit der privatisierten Staatsbetriebe entstanden sind, von erheblicher Bedeutung. Es wurde nämlich als nötig erachtet, die entstandenen Schäden an dem privatisierten Vermögen zu bestimmen. Dies geschah vor dem Hintergrund der Frage, wer die Verantwortlichkeit für diese Schäden nach der Privatisierung zu tragen hätte. Daraus folgt, daß es sich nicht zwingend um Schäden aus einer schon beendeten Tätigkeit handelt.
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Historische Schäden stellen zumeist diejenigen Altlasten dar, die aus einer schon beendeten Betriebstätigkeit oder aus einer anderen Tätigkeit entstanden sind und deren Verursacher oder sein Rechtsnachfolger unbekannt sind. Im Prozeß der gesellschaftlichen Transformation in der Tschechischen Republik, besonders nach dem Erlaß des Gesetzes Nr. 92/1991 Sb. über die Bedingungen der Übertragung des Staatsvermögens an Privatpersonen, sind auch die Umweltschäden, die durch die Tätigkeit der privatisierten Staatsbetriebe entstanden sind, von erheblicher Bedeutung. Es wurde nämlich als nötig erachtet, die entstandenen Schäden an dem privatisierten Vermögen zu bestimmen. Dies geschah vor dem Hintergrund der Frage, wer die Verantwortlichkeit für diese Schäden nach der Privatisierung zu tragen hätte. Daraus folgt, daß es sich nicht zwingend um Schäden aus einer schon beendeten Tätigkeit handelt.
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