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Open AccessArticle10.3224/gwp.v63i2.16256

Das Bundesverfassungsgericht zum ESM: Der Vorlagebeschluss für den Gerichtshof der Europäischen Union: Wer hat das „allerletzte Wort“ im europäischen Verfassungsgerichtsverbund?

Heinrich Pehle-2014-06-16-Gesellschaft, Wirtschaft, Politik
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TL;DRAbstract

Zusammenfassung Mit dem Beschluss vom Februar 2014, diejenigen Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Schluss der EZB bezogen, vom übrigen Verfahren abzutrennen, sondern das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in diesem Zusammenhang mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat sich das deutsche Verfassungsgericht damit erstmals dazu verstanden, den EuGH im Wege einer Vorabentscheidung zu konsultieren. Damit stellt sich die seit Jahren viel diskutierte die Frage nach dem Verhältnis von BVerfG und EuGH in einem neuen Licht. Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, EuGH, EZB, OMT ----- Bibliographie: Pehle, Heinrich: Das Bundesverfassungsgericht zum ESM: Der Vorlagebeschluss für den Gerichtshof der Europäischen Union: Wer hat das „allerletzte Wort“ im europäischen Verfassungsgerichtsverbund?, GWP, 2-2014, S. 245-251. https://doi.org/10.3224/gwp.v63i2.16256

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Zusammenfassung Mit dem Beschluss vom Februar 2014, diejenigen Verfahrensgegenstände, die sich auf den OMT-Schluss der EZB bezogen, vom übrigen Verfahren abzutrennen, sondern das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in diesem Zusammenhang mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat sich das deutsche Verfassungsgericht damit erstmals dazu verstanden, den EuGH im Wege einer Vorabentscheidung zu konsultieren. Damit stellt sich die seit Jahren viel diskutierte die Frage nach dem Verhältnis von BVerfG und EuGH in einem neuen Licht. Schlagwörter: Bundesverfassungsgericht, EuGH, EZB, OMT ----- Bibliographie: Pehle, Heinrich: Das Bundesverfassungsgericht zum ESM: Der Vorlagebeschluss für den Gerichtshof der Europäischen Union: Wer hat das „allerletzte Wort“ im europäischen Verfassungsgerichtsverbund?, GWP, 2-2014, S. 245-251. https://doi.org/10.3224/gwp.v63i2.16256

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HumanitiesPolitical scienceArt

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