TL;DRAbstract
(1) Die Leistungen bei Grunordnungsplanen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst. Sie werden zu den in § 23 Absatz 1 Satz 1 genannten in Prozentsatzen der Honorare des § 29 bewertet. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase werden in Anlage 7 geregelt. (2) § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.
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(1) Die Leistungen bei Grunordnungsplanen sind in vier Leistungsphasen zusammengefasst. Sie werden zu den in § 23 Absatz 1 Satz 1 genannten in Prozentsatzen der Honorare des § 29 bewertet. Die einzelnen Leistungen jeder Leistungsphase werden in Anlage 7 geregelt. (2) § 23 Absatz 2 gilt entsprechend.
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Political scienceHumanitiesArt
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