TL;DRAbstract
Im III. Kapitel über die Errichtung und Durchführung der Anlagenrechnung wurde bereits festgestellt, daß die Form der angehängten, parallel geschalteten Nebenbuchhaltung den Haupttyp der organisatorischen Eingliederung darstellt. Sie hat zweckmäßig den Anforderungen der Kostenrechnungsgrundsätze zu genügen, wonach für alle Anlagen und Anlagengruppen ein Nachweis in Form einer Kartei oder einer Liste geführt werden muß, um die Voraussetzungen für die richtige Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen zu schaffen. Dieser Nachweis soll neben den technischen Angaben alle für die Abschreibungsverrechnung notwendigen Unterlagen enthalten.
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Im III. Kapitel über die Errichtung und Durchführung der Anlagenrechnung wurde bereits festgestellt, daß die Form der angehängten, parallel geschalteten Nebenbuchhaltung den Haupttyp der organisatorischen Eingliederung darstellt. Sie hat zweckmäßig den Anforderungen der Kostenrechnungsgrundsätze zu genügen, wonach für alle Anlagen und Anlagengruppen ein Nachweis in Form einer Kartei oder einer Liste geführt werden muß, um die Voraussetzungen für die richtige Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen zu schaffen. Dieser Nachweis soll neben den technischen Angaben alle für die Abschreibungsverrechnung notwendigen Unterlagen enthalten.
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