Geistige Eigentumsrechte im Nord-Süd-Konflikt
TL;DRAbstract
"Ende 1993 konnte nach mehr als siebenjähriger Dauer die »Uruguay-Runde« der GATTVerhandlungen \nabgeschlossen werden. GATT, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, \nist ein Vertragswerk, das seit 1947 weite Bereiche des internationalen Warenhandels \nregelt. Gemäß Art. XXVIII des GATT soll dieses Vertragswerk in regelmäßigen \nVerhandlungsrunden weiterentwickelt werden. Der Startschuß für die letzte Verhandlungsrunde \nwurde 1987 in Uruguay gegeben, woher diese Runde ihren Namen trägt. \nDie Uruguay-Runde brachte wichtige Neuerungen. Neben der Schaffung einer neuen \ninternationalen Organisation, der Welthandelsorganisation (WTO), sind von besonderer \nBedeutung die Einbeziehung von Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten in den \nRegelungsbereich der WTO-Verträge.(...)" [Textauszug]
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"Ende 1993 konnte nach mehr als siebenjähriger Dauer die »Uruguay-Runde« der GATTVerhandlungen \nabgeschlossen werden. GATT, das Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen, \nist ein Vertragswerk, das seit 1947 weite Bereiche des internationalen Warenhandels \nregelt. Gemäß Art. XXVIII des GATT soll dieses Vertragswerk in regelmäßigen \nVerhandlungsrunden weiterentwickelt werden. Der Startschuß für die letzte Verhandlungsrunde \nwurde 1987 in Uruguay gegeben, woher diese Runde ihren Namen trägt. \nDie Uruguay-Runde brachte wichtige Neuerungen. Neben der Schaffung einer neuen \ninternationalen Organisation, der Welthandelsorganisation (WTO), sind von besonderer \nBedeutung die Einbeziehung von Dienstleistungen und geistigen Eigentumsrechten in den \nRegelungsbereich der WTO-Verträge.(...)" [Textauszug]
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