Frauenrechtspolitische Innovation in internationalisierten Nachkriegskontexten: Lassen sich die Befunde zu BiH verallgemeinern?
TL;DRAbstract
ZusammenfassungZiel dieses Kapitels ist es, die Reichweite der Befunde zu Bosnien und Herzegowina (BiH) im Lichte weiterer Fälle internationalisierter Nachkriegskontexte, nämlich Afghanistan, Irak, Kambodscha, Kosovo, Mosambik und Osttimor, zu überprüfen. Dabei kann und soll das Kapitel keinen systematischen Vergleich dieser Fälle bieten und auch keine Bewertung des Frauenrechtsschutzes in diesen Ländern liefern. Vielmehr geht es um die Klärung der Frage, ob sich auch dort Hinweise auf ähnliche Mechanismen der Entstehung innovativen frauenrechtspolitischen Wandels finden lassen oder ob es sich bei BiH um einen Sonderfall handelt.
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ZusammenfassungZiel dieses Kapitels ist es, die Reichweite der Befunde zu Bosnien und Herzegowina (BiH) im Lichte weiterer Fälle internationalisierter Nachkriegskontexte, nämlich Afghanistan, Irak, Kambodscha, Kosovo, Mosambik und Osttimor, zu überprüfen. Dabei kann und soll das Kapitel keinen systematischen Vergleich dieser Fälle bieten und auch keine Bewertung des Frauenrechtsschutzes in diesen Ländern liefern. Vielmehr geht es um die Klärung der Frage, ob sich auch dort Hinweise auf ähnliche Mechanismen der Entstehung innovativen frauenrechtspolitischen Wandels finden lassen oder ob es sich bei BiH um einen Sonderfall handelt.
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