Ein verpflichtendes Erbe — Stiftungen, Armenfürsorge und Sozialpolitik in Münster im Wandel der Jahrhunderte
TL;DRAbstract
Am 19.11.1997 hat der Rat der Stadt Münster auf Vorschlag der zur Stadtverwaltung gehörenden Stiftungsverwaltung in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: „Die von der Stadt Münster verwalteten rechtlich selbständigen Stiftungen Magdalenen- hospital und Siverdes übernehmen die Bauherrenschaft für ein auf Prävention, Gesundheitsbildung, Gesundheitsförderung, Altenhilfe und Selbsthilfe hin konzipiertes Gesundheitshaus. (...) Im Bereich der Geschäftsführung/Leitung übernehmen die Trägerstiftungen die Kosten für die Leitungsfunktion des Gesundheitshauses.“
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Am 19.11.1997 hat der Rat der Stadt Münster auf Vorschlag der zur Stadtverwaltung gehörenden Stiftungsverwaltung in öffentlicher Sitzung folgenden Beschluß gefaßt: „Die von der Stadt Münster verwalteten rechtlich selbständigen Stiftungen Magdalenen- hospital und Siverdes übernehmen die Bauherrenschaft für ein auf Prävention, Gesundheitsbildung, Gesundheitsförderung, Altenhilfe und Selbsthilfe hin konzipiertes Gesundheitshaus. (...) Im Bereich der Geschäftsführung/Leitung übernehmen die Trägerstiftungen die Kosten für die Leitungsfunktion des Gesundheitshauses.“
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