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Open AccessArticle10.5283/epub.7221

Steuerprobleme im Konkursfall

Dirk Meyer-Scharenberg-1994-01-01-University of Regensburg Publication Server (University of Regensburg)

TL;DRAbstract

AUFSTZEDer Nichtanrechnungsberechtigte unterliegt mit der erhaltenen Gebhr generell nicht der deutschen Besteuerung 89 .ber ein solches Wertpapiergeschft konnte somit nach dem alten Rechtsstand das anteilige Krperschaftsteuer-Guthaben, das bei dem Nichtanrechnungsberechtigten als endgltige Belastung verblieben wre, genutzt werden 90 .Die beiden Vertragsparteien hatten ber die Hhe der Gebhrenfestsetzung die Mglichkeit, den so erzielten Steuervorteil zu teilen 91 .Der mit dem Standortsicherungsgesetz neu eingefgte 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst, g EStG soll fr die Zukunft die beschriebene, nicht erwnschte indirekte Ausschpfung des Krperschaftsteuer-Guthabens verhindern.Danach wird eine Anrechnung der Krperschaftsteuer bei der Einkommensteuer-(bzw. analog bei der Krperschaftsteuer-) 92 Veranlagung ausgeschlossen, soweit die betreffenden Einnahmen nicht zur Festsetzung einer Einkommensteuer (bzw.analog nicht zu einer Krperschaftsteuer) fhren, weil ihnen damit zusammenhngende abziehbare Aufw

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AUFSTZEDer Nichtanrechnungsberechtigte unterliegt mit der erhaltenen Gebhr generell nicht der deutschen Besteuerung 89 .ber ein solches Wertpapiergeschft konnte somit nach dem alten Rechtsstand das anteilige Krperschaftsteuer-Guthaben, das bei dem Nichtanrechnungsberechtigten als endgltige Belastung verblieben wre, genutzt werden 90 .Die beiden Vertragsparteien hatten ber die Hhe der Gebhrenfestsetzung die Mglichkeit, den so erzielten Steuervorteil zu teilen 91 .Der mit dem Standortsicherungsgesetz neu eingefgte 36 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 Buchst, g EStG soll fr die Zukunft die beschriebene, nicht erwnschte indirekte Ausschpfung des Krperschaftsteuer-Guthabens verhindern.Danach wird eine Anrechnung der Krperschaftsteuer bei der Einkommensteuer-(bzw. analog bei der Krperschaftsteuer-) 92 Veranlagung ausgeschlossen, soweit die betreffenden Einnahmen nicht zur Festsetzung einer Einkommensteuer (bzw.analog nicht zu einer Krperschaftsteuer) fhren, weil ihnen damit zusammenhngende abziehbare Aufw

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