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Schlussbestimmungen des Kyoto-Protokolls (Artikel 22–28)

Sebastian Oberthür,Hermann E. Ott-2000-01-01-VS Verlag für Sozialwissenschaften eBooks
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TL;DRAbstract

Die Schlussbestimmungen des Kyoto-Protokolls zu Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages folgen allgemein der im Völkerrecht üblichen Praxis. Daher blieben bei den Verhandlungen zu den entsprechenden Artikeln — mit Ausnahme von Artikel 25 zum Inkrafttreten des Protokolls — größere Konflikte aus. Diese Bestimmung wird in Abschnitt 20.1 ausführlicher betrachtet. Gegenstand von Abschnitt 20.2 sind die Festlegungen zum Stimmrecht und zum Verwahrer des Vertrags sowie zu Vorbehalten und Rücktritt.

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Die Schlussbestimmungen des Kyoto-Protokolls zu Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages folgen allgemein der im Völkerrecht üblichen Praxis. Daher blieben bei den Verhandlungen zu den entsprechenden Artikeln — mit Ausnahme von Artikel 25 zum Inkrafttreten des Protokolls — größere Konflikte aus. Diese Bestimmung wird in Abschnitt 20.1 ausführlicher betrachtet. Gegenstand von Abschnitt 20.2 sind die Festlegungen zum Stimmrecht und zum Verwahrer des Vertrags sowie zu Vorbehalten und Rücktritt.

Keywords

HumanitiesPolitical sciencePhilosophy

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