TL;DRAbstract
Die Schlussbestimmungen des Kyoto-Protokolls zu Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages folgen allgemein der im Völkerrecht üblichen Praxis. Daher blieben bei den Verhandlungen zu den entsprechenden Artikeln — mit Ausnahme von Artikel 25 zum Inkrafttreten des Protokolls — größere Konflikte aus. Diese Bestimmung wird in Abschnitt 20.1 ausführlicher betrachtet. Gegenstand von Abschnitt 20.2 sind die Festlegungen zum Stimmrecht und zum Verwahrer des Vertrags sowie zu Vorbehalten und Rücktritt.
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Die Schlussbestimmungen des Kyoto-Protokolls zu Unterzeichnung, Ratifikation und Inkrafttreten des Vertrages folgen allgemein der im Völkerrecht üblichen Praxis. Daher blieben bei den Verhandlungen zu den entsprechenden Artikeln — mit Ausnahme von Artikel 25 zum Inkrafttreten des Protokolls — größere Konflikte aus. Diese Bestimmung wird in Abschnitt 20.1 ausführlicher betrachtet. Gegenstand von Abschnitt 20.2 sind die Festlegungen zum Stimmrecht und zum Verwahrer des Vertrags sowie zu Vorbehalten und Rücktritt.
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