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Open AccessArticle10.25365/thesis.19380

Individualrechtsschutz in der EU unter besonderer Berücksichtigung der Zuständigkeiten des EGMR und des GH der EU

Nadja Katharina Kwapil-2011-01-01-University of Vienna
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TL;DRAbstract

Mit dem Reformvertrag zogen einige Änderungen in das Institutionengefüge der EU ein, die sich ib auf den Grundrechtsschutz einzelner Bürger auswirken: Das ehemalige Säulenmodell ist gefallen, der GH der EU ist nun auch in den ehemals intergouvernementalen und teilweise äußerst menschenrechtssensiblen Bereichen zuständig. Zudem wurde die Grundrechtecharta rechtsverbindlich, damit verfügt die EU nun erstmals über einen eigenen Grundrechtekatalog. Mit der Umsetzung der nunmehr vertraglich verankerten rechtlichen Ermächtigung (und Verpflichtung) für die Union der EMRK beizutreten, wird in Zukunft für den Einzelnen im Anwendungsbereich des Unionsrechts überdies der Rechtsweg zum EGMR offen stehen und dieser ex lege als weitere (und wohl letzte) Rechtsprechungsinstanz in das unionsrechtliche Rechtsschutzsystem eingebunden werden. Insbesondere letzteres ist ein institutionelles Novum. Der Beitritt selbst wird also ein entscheidender Schritt sein, denn das Verhältnis zwischen GH der EU und EGM

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Mit dem Reformvertrag zogen einige Änderungen in das Institutionengefüge der EU ein, die sich ib auf den Grundrechtsschutz einzelner Bürger auswirken: Das ehemalige Säulenmodell ist gefallen, der GH der EU ist nun auch in den ehemals intergouvernementalen und teilweise äußerst menschenrechtssensiblen Bereichen zuständig. Zudem wurde die Grundrechtecharta rechtsverbindlich, damit verfügt die EU nun erstmals über einen eigenen Grundrechtekatalog. Mit der Umsetzung der nunmehr vertraglich verankerten rechtlichen Ermächtigung (und Verpflichtung) für die Union der EMRK beizutreten, wird in Zukunft für den Einzelnen im Anwendungsbereich des Unionsrechts überdies der Rechtsweg zum EGMR offen stehen und dieser ex lege als weitere (und wohl letzte) Rechtsprechungsinstanz in das unionsrechtliche Rechtsschutzsystem eingebunden werden. Insbesondere letzteres ist ein institutionelles Novum. Der Beitritt selbst wird also ein entscheidender Schritt sein, denn das Verhältnis zwischen GH der EU und EGM

Keywords

HumanitiesPolitical scienceEuropean unionPhilosophyBusiness

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